FAQ

Da uns immer wieder die selben Fragen erreichen, möchten wir euch hier an zentraler Stelle gerne auf diese Antworten geben.

Wer darüber hinaus noch nähere Informationen haben möchte, ist herzlich eingeladen, uns über unser Kontaktformular zu kontaktieren.

Wir behalten uns vor, Nachrichten, die ohne jegliche persönliche Anrede und/oder sofortige Bezugnahme auf den Preis eines Hundes bei uns eingehen, unkommentiert zu lassen!

Vielen Dank für das Verständnis!

Warum keine gleichgeschlechtliche Vermittlung?

In der Regel halten wir das nicht so, sondern vermitteln auch mal gleichgeschlechtlich, insofern wir denken, dass es passt. Wir betreiben Tierschutz schon einige Jahre, habe etliche Erfahrungswerte und nehmen zusätzlich auch Trainer mit ins Boot. Wenn die ersten wichtigen Entwicklungsphasen unserer Welpen bereits höchst fragwürdig verlaufen sind, wir bereits Tendenzen feststellen, die mutmaßlich darauf hinweisen, dass es sich hier nicht um „Selbstläufer“ handeln wird, dann treffen wir diese Entscheidung im Sinne der Tiere und aller Beteiligten. Die Wesensbildung eines Hundes ist zu 1/3 abhängig von der Genetik und zu 2/3 von der Prägung. Die Genetik konnten, bzw. können wir nicht beeinflussen – den ersten Teil der Prägung auch schon nicht mehr – somit wird der nächste Teil der Prägung, Risiko minimierend durch uns vorgegeben. Dies ist eine Entscheidung im Sinne des Hundes und sicherlich NICHT gegen den jeweiligen Interessenten, weil niemand von uns in einem Jahr einen der Welpen wieder im Heim unterbringen möchte.

Warum nur im Umkreis von 200km?

Weil wir unsere Vorkontrollen alle selber fahren. Wir übergeben nichts an andere Tierschutzvereine. Abgesehen davon machen wir auch Nachkontrollen, um die Entwicklung unserer vermittelten Hunde im Auge zu behalten. Wir betreiben die Tierschutzarbeit ehrenamtlich neben unseren Jobs, unseren Familien und der Fürsorge für unsere eigenen Hunde, da sind Fahrten quer durch die Republik nicht möglich. In Ausnahmefällen machen wir dies nur für unsere Langzeit-Insassen, oder unsere „speziellen Zeitgenossen“, welche sonst nur sehr geringe Vermittlungschancen haben.

Was muss ich als Halter eines Listenhundes beachten?

Vorab ist wichtig zu sagen, dass eine private Anschaffung/Kauf/Haltung von Listenhunden in NRW verboten ist. Die Anschaffung bestimmter Hunderassen aus einem Tierheim/Tierschutzverein ist in NRW nur erlaubt, wenn die Halter strengere Auflagen erfüllen. Hier ein Überblick:

Bedingungen für die Haltung von Listenhunden

  • Halter müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
  • Halter von gefährlichen Hunden und Hunden besonderer Rassen müssen ihre Zuverlässigkeit mit einem polizeilichen Führungszeugnis nachweisen. Von Haltern großer Hunde verlangt das Ordnungsamt ein Zeugnis nicht immer, sondern im Einzelfall.
  • Halter müssen sich mit Ernährung, Haltung, Erziehung, Recht und Eigenschaften ihrers Tieres auskennen. Dazu müssen sie die erforderliche Sachkunde (§6 LHundG) und Zuverlässigkeit (§7 LHundG) besitzen.
  • Der Hund darf nicht aus der Wohnung und gegebenenfalls Garten ausbrechen können. Wer zur Miete wohnt und einen gefährlichen Hund oder ein Hund bestimmter Rasse hält, braucht eine spezielle Erlaubnis seines Vermieters.
  • Die Haftpflichtversicherung für den Hund muss mindestens 500.000 Euro für Personenschäden und 250.000 Euro für Sachschäden abdecken.
  • Hunde müssen gechipt sein.
  • Halter müssen körperlich in der Lage sein, ihren Hund an der Leine zu halten und zu führen.
  • Grundsätzlich müssen gelistete Hunde ab dem siebten Lebensmonat in der Öffentlichkeit an der Leine gehen und einen Maulkorb tragen. Bestehen die Tiere jeweils einen speziellen Wesenstest, können sie von beidem befreit werden.

Steuern

Die Steuern für einen Listenhund erheben die Städte. Diese können in jeder Stadt unterschiedlich sein. Laut einer aktuellen Untersuchung des Bundes der Steuerzahler NRW kann die Hundesteuer zwischen 25 Euro und 1500 Euro variieren. Besteht der Hund einen Wesenstest, können Halter von einer erhöhten Hundesteuer befreit werden. Nicht alle Städte erheben eine erhöhte Steuer für Listenhunde, sondern den regulären Hundesteuersatz.

Quelle: WDR